Funktion trifft Ideologie. Der Hamburger Flakturm: Schutz und Monumentalität

von Angelika Mair

Abb. 1

RL
Abb. 2 Übersichtsblatt Luftschutz-Bunkertypen vom Reichsministerium für Rüstungs- und Kriegsproduktion, 1944

Der Flakturm auf dem Heiligengeistfeld stellt eine besondere Form des Luftschutzbaus dar, da er militärische und zivile Funktionen miteinander verband. In den Entwürfen des „Bunkerarchitekten“ Friedrich Tamms waren zunächst (Sep. 1940–Dez. 1941) keine zivilen Luftschutzräume vorgesehen, sie fokussierten die rein militärische Funktion einer kanonalen Flugabwehr feindlicher Geschosse.[1] Erst im weiteren Verlauf der Planungen wurden solche Schutzräume in den Bau integriert. Der Flakturm wurde damit auch zum Schutzturm, zu einem Bunker im definitorischen Sinn.
Diese Entwicklung lässt sich vor dem Hintergrund der allgemeinen Luftschutzsituation im „Dritten Reich“, des Kriegsverlaufs sowie des sehr spezifischen Verständnisses des Bunkers seitens seines Architekten Tamms verstehen. Denn Architektur und Städtebau nahmen im Nationalsozialismus eine zentrale Rolle ein. (LinkLechte) Es entwickelte sich eine eigene, ideologisch geprägte Bauweise, die unter dem Begriff „Deutsche Baukunst“ firmierte. Auch der Flakturm auf dem Heiligengeistfeld fügte sich architektonisch in dieses Konzept ein und wurde Teil dieser nationalsozialistischen Baupolitik.

Luftschutzbau in Deutschland

Seit Ende der 1920er Jahre war Luftschutz ein Thema in Deutschland, allerdings beschäftigte man sich zunächst hauptsächlich mit seiner Wirkung auf den Städtebau, nicht mit konkreten Schutzräumen. Zwar wurden ab 1937 bei Neubauten Schutzräume vorgeschrieben, doch eigenständige Bunkerbauten fanden zunächst kaum Beachtung.[2]
Zu Beginn des Luftkrieges 1939 verfügte das „Dritte Reich“ mithin über deutlich unzureichende Kapazitäten an Luftschutzräumen. Dieses Defizit war nicht zuletzt auf die machtfixierte Selbstüberschätzung der nationalsozialistischen Führung zurückzuführen. Einen feindlichen Angriff oder gar eine Niederlage schloss das NS-Regime aus. Zudem galten in den ersten Kriegsjahren Forderungen nach einem umfassenden Bunkerbauprogramm als politisch heikel. Es bestand die Befürchtung, dass der Bau bombensicherer Anlagen innerhalb der Zivilbevölkerung Spekulationen über eine tatsächliche Gefährdungslage auslösen könnte. Dies stand im Widerspruch zur propagierten Darstellung eines militärisch überlegenen und nicht ernsthaft bedrohten Deutschlands.[3]

Erst als der Kriegsverlauf die anfänglichen Annahmen widerlegte und die Bedrohungslage offenkundig wurde, sah sich das Regime gezwungen, kurzfristig umfassende Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Mit Hitlers Erlass vom 10. Oktober 1940 wurde der zivile Luftschutzbau gefördert, und auch die Flaktürme, die gerade in Planung waren, wurden mit zivilen Luftschutzräumen versehen.[4]

R 43-II/1294a
Abb. 3 "Erlaß des Führers vom 30.September 1940 über Luftschutzbauten" 

 

Luftschutzsituation in Hamburg

Zombeck Veddel Peutestraße

Hamburg war zwar aufgrund seiner strategischen Bedeutung als Hafen- und Industriestandort bereits 1934 als „Luftschutzort I. Ordnung“ eingestuft und damit als besonders gefährdeter Angriffsschwerpunkt markiert worden, verfügte 1939 aber nur über Plätze für 10.000 Schutzsuchende.[5]

Abb. 4 Der bis heute erhaltene Zombeck-Turm-Rundbunker an der Prielstraße in Hamburg (2025)

Um dem Mangel an Schutzräumen entgegenzuwirken, erließ Hermann Göring die neunte Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz „Behelfsmäßige Luftschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden“, die den Ausbau von Wohnhauskellern zu Schutzräumen vorsah. In Hamburg wurde die Umsetzung dieser Maßnahmen vom Polizeipräsidenten und örtlichen Luftschutzleiter Hans Kehrl angeordnet. Allerdings kamen nicht alle Hausbewohner, die für den Umbau ihrer Keller verantwortlich waren, dieser Anweisung nach; zudem verfügten viele Gebäude über keine geeigneten Kellerräume.[6] Es gab also Bedarf an eigenständigen Bunkerbauten. Zu den ersten eigenständigen Luftschutzanlagen in Hamburg gehörten die sogenannten „Zombeck-Türme“, benannt nach ihrem Konstrukteur, dem Ingenieur Paul Zombeck. Zwölf dieser Rundbunker entstanden ab 1939. Sie wurden an zentralen Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen und den Elbbrücken errichtet. Jede dieser Bauten bot Platz für etwa 600 Schutzsuchende.[7]

Hamburg Heiligengeistfeld G Turm Baustelle
Abb. 5 Foto von der Baustelle des Flakturms auf dem Heiligengeistfeld, Hamburg 1942

Den eigentlichen Beginn der großangelegten Bunkerbauphase in Hamburg markierte jedoch das im Herbst 1940 in Kraft getretene „Führer-Sofortprogramm“.[8] Mit der Durchführung und Koordinierung der Bauvorhaben vor Ort wurde der Hamburger Architekt Konstanty Gutschow betraut, der fortan eine zentrale Rolle in der städtebaulichen Umsetzung des Luftschutzes einnahm. Im Verlauf des Krieges entwickelte sich Hamburg auf diese Weise zu einer Hochburg des Bunkerbaus. Bis zum Kriegsende 1945 entstand in der Stadt ein Netz von rund 1.050 Bunkern und bunkerähnlichen Schutzräumen. Keine andere Stadt im „Dritten Reich“ verfügte über eine vergleichbare Dichte an Schutzbauwerken.[9] Die zunehmende Bedeutung des zivilen Luftschutzes zeigte sich auch bei der Wahl des Standorts für den Flakturm. Neben den primären militärischen und städtebaulichen Aspekten, die für das Heiligengeistfeld als Standort sprachen[10], wurde auch der zivile Luftschutzaspekt berücksichtigt. In einem Schreiben vom 20. März 1942 begründete Gutschow die Wahl des Bauplatzes unter anderem wie folgt: Luftschutztechnisch richtige Lage, d. h. ein Standort, der einen Teil der gar nicht oder sehr mangelhaft geschützten Bevölkerung auf kürzeste Entfernung bombensicheren Schutz bietet.[11] Die Realisierung der Bunkerbauten erforderte große Mengen an Baumaterial sowie einen erheblichen Einsatz an Arbeitskräften. Beides war während der Kriegsjahre nur begrenzt verfügbar. Der Bau der Bunker wurde durch den Einsatz und die Ausbeutung von ausländischen Arbeitskräften sowie KZ-Häftlingen und Kriegsgefangenen möglich. (Link zu Video Heyne/Heymann).

Ursprünglich plante Tamms eine Kapazität von 3.000 bis 4.000 Plätzen für Zivilisten in den Bunkerräumen des Flakturms. Während der Planungsphase wurde diese Zahl auf 5.774 erhöht, was sich jedoch als deutlich unzureichend erwies. Während der Luftangriffe war der Bunker deutlich überbelegt. Genaue Zahlen zur tatsächlichen Belegung liegen nicht vor. Die Schätzungen reichen je nach Quelle von 20.000 bis 30.000 Schutzsuchenden, in manchen Fällen sogar bis zu 50.000 oder 60.000 Menschen. Die Schutzsuchenden waren daher extrem beengt untergebracht sowie einer erheblich schlechteren Luftqualität ausgesetzt.[12] (Link Mentz) Die Entwicklung des Luftschutzbaus im Deutschen Reich und die besondere Situation Hamburgs bilden den funktionalen Hintergrund des Flakturms auf dem Heiligengeistfeld. Während das „Führer-Sofortprogramm“ und die Hamburger Bunkerpolitik auf eine rasche Schaffung bombensicheren Raums zielten, verbanden sich in der konkreten Ausgestaltung des Flakturms militärische und zivile Anforderungen mit den ästhetisch‑ideologischen Leitbildern der nationalsozialistischen Baupolitik. Mit Friedrich Tamms übernahm ein Hamburger Architekt die Detailplanung, der seit Mitte der 1930er Jahre fest im NS-Bauapparat verankert war und der dem Flakturm jene monumentale, an mittelalterliche Wehrarchitektur anknüpfende Form gab, in der sich Luftschutz, Machtinszenierung und „deutsche Baukunst“ verschränkten.

Der Bunker und sein Architekt

Die Entscheidung zum Bau von Flaktürmen ging auf einen Befehl Adolf Hitlers vom 9. September 1940 zurück. Als Reaktion auf die ersten britischen Luftangriffe ordnete er die Errichtung solcher Verteidigungsanlagen in Berlin an. Mit der architektonischen Gestaltung wurde Albert Speer beauftragt, während die technische und organisatorische Umsetzung unter der Leitung von Fritz Todt und der Organisation Todt stand. Für die Detailplanung zog Todt Friedrich Tamms hinzu.[13] Tamms war seit 1934 an zahlreichen Bauprojekten des Reichs beteiligt, darunter an Brücken für die Reichsautobahn. Ab 1938 arbeitete der damals 34-jährige Tamms für den „Generalinspektor für die Reichshauptstadt“, seinen ehemaligen Schulfreund Albert Speer, und galt 1940 bereits als etablierter Architekt des NS-Regimes.[14]

Hitler überließ Tamms jedoch nicht die vollständige gestalterische Freiheit, sondern übergab ihm eine eigene Skizze, die das grundlegende Design der Verteidigungsanlagen bereits vorgab.[15] Ein Vergleich dieser Skizzen mit den ausgeführten Bauplänen zeigt, dass an Hitlers Konzept nur geringe Änderungen vorgenommen wurden.

skizze
Abb. 7 Erste Entwurfsskizze für den Flakturm (1940)

Friedrich Tamms Architekturverständnis

Die ideologischen Grundlagen Tamms Architekturverständnisses lassen sich besonders deutlich in seinem programmatischen Aufsatz „Das Große in der Baukunst“ erkennen, der im März 1944 in der Architektur-Fachzeitschrift „Die Baukunst“ erschien. In diesem Text formulierte Tamms noch einmal jene Leitvorstellungen, die seit 1933 immer wieder als Ideal einer nationalsozialistischen „deutschen Baukunst“ propagiert worden waren.

"Es muß streng sein, von knapper, klarer, ja klassischer Formgebung. Es muß einfach sein. Es muß den Maßstab des »an den Himmel Reichenden« in sich tragen. Es muß über das übliche, dem Nutzen entlehnte Maß hinausgehen. Es muß aus dem Volke gebildet sein, fest gefügt und nach den besten Regeln des Handwerks wie für die Ewigkeit gebaut. Es muß im praktischen Sinne zwecklos, aber dafür Träger einer Idee sein. Es muß etwas Unnahbares in sich tragen, das die Menschen mit Bewunderung, aber auch mit Scheu erfüllt. Es muß unpersönlich sein, weil es nicht das Werk eines einzelnen ist, sondern Sinnbild einer durch ein gemeinsames Ideal verbundenen Gemeinschaft."[16]

Das Zitat verdeutlicht, wie stark nationalsozialistische Ideologeme die architektonische Gestaltung prägen sollten. Architektur hatte demnach nicht dem Individuum zu dienen, sondern der sogenannten Volksgemeinschaft („aus dem Volke gebildet“). Bauwerke sollten nicht primär funktional sein, sondern als „Träger einer Idee“ wirken. Und sie sollten die unvergängliche Macht des Nationalsozialismus demonstrieren („wie für die Ewigkeit gebaut“). Diese Leitvorstellungen fanden im Bau der Flaktürme ihre konkrete architektonische Umsetzung. Unnahbar, einschüchternd und „an den Himmel reichend” wirkte der Betonbau auf die Betrachtenden. Mit den massiven Formen sollten die Flaktürme Sicherheit symbolisieren und als staatliche Schutzbauten im Stadtbild erkennbar sein.[17] Dabei griff Tamms auch auf idealisierte Formen historischer Architektur zurück, insbesondere auf mittelalterliche Wehrbauten. Der Flakturm orientierte sich in seiner Gestaltung unter anderem an der von Friedrich II. errichteten mittelalterlichen Festungsanlage „Castel del Monte”.[18]

Castel del Monte

Abb. 8 Das Castel del Monte in Apulien aus der Regierungszeit von Friedrich II..

Die Bedeutung Friedrich Tamms’ innerhalb des NS-Systems zeigt sich auch in seiner Aufnahme in die sogenannte „Gottbegnadeten-Liste“.[19] Diese Liste wurde im August 1944 vom „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ unter Joseph Goebbels erstellt und umfasste Künstler, die vom Regime als unverzichtbar angesehen wurden. Während Kulturschaffende in der Endphase des Krieges grundsätzlich zum Kriegseinsatz herangezogen werden sollten, waren die auf dieser Liste verzeichneten Personen vom Militärdienst ausgenommen.[20]

Tamms konnte nach 1945 trotz veränderter politischer Rahmenbedingungen in Teilen an die monumentalen, ordnenden Tendenzen seiner Vorkriegsarchitektur teilweise anknüpfen. Sein Werk und seine fast ungebrochene Karriere verdeutlichen, wie fließend die Übergänge zwischen nationalsozialistischer Bauideologie und dem funktionalistisch geprägten Wiederaufbau der Nachkriegszeit sein würden. Dabei spiegeln die vielfältigen Umnutzungen – vom Kriegsbauwerk zum Kultur‑ und Medienstandort – (hier Link zum Kochen und Link zu Video Gundlach) den Wandel gesellschaftlicher Perspektiven auf das bauliche Erbe des „Dritten Reichs“. Wo einst Monumentalität und Machtanspruch Ausdruck einer Ideologie waren, entsteht heute Raum für Erinnerung, Kunst und eine kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus.

Nachweise

Abb. 1 & 2 Bundesarchiv-Militärarchiv RL 19-11/26.
Abb. 3 Bundesarchiv-Militärarchiv R 43-II/1294a.
Abb. 4 Privatarchiv Angelika Mair.
Abb. 5 Bundesarchiv Berlin Bild 101l-616-2501-37 / Stolberg.
Abb. 6 Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, RW 0254 30.
Abb. 7 Castel del Monte, by IKKos is licensed under CC BY-SA 4.0.

[1] Vgl. Lau, Dirk: Vom Flakturm IV zum Grünen Bunker. Die Geschichte eines Hamburger Monuments 1942 bis 2024, Hamburg 2025, S. 13.

[2] Vgl. Düwel, Jörn; Gutschow/Niels: Friedrich Tamms. Architektur und Städtebau 1933-1973. Gewissheiten und Gesetzmäßigkeiten, Berlin 2021, S. 307.

[3] Vgl. Foedrowitz, Michael: Bunkerwelten. Luftschutzanlagen in Norddeutschland, Berlin 1998, S. 3 und S. 188.

[4] Vgl. Foedrowitz, Michael: Bunkerwelten. Luftschutzanlagen in Norddeutschland, Berlin 1998, S. 9-13; Lau, Dirk: Vom Flakturm IV zum Grünen Bunker. Die Geschichte eines Hamburger Monuments 1942 bis 2024, Hamburg 2025, S. 13-14.

[5] Vgl. Schröder, Herbert: Luftschutzbauten, in: (Hg.) Architekten- und Ingenieurverein Hamburg: Hamburg und seine Bauten 1929-1953, Hamburg 1953, S. 135-138.

[6] Vgl. Schmal, Helga/Selke, Tobias: Bunker. Luftschutz und Luftschutzbau in Hamburg, Hamburg 2001, S. 25-26; 36-38.

.[7] Vgl. Düwel, Jörn; Gutschow/Niels: Friedrich Tamms. Architektur und Städtebau 1933-1973. Gewissheiten und Gesetzmäßigkeiten, Berlin 2021, S. 307-308; Foedrowitz, Michael: Bunkerwelten. Luftschutzanlagen in Norddeutschland, Berlin 1998, S. 89.

[8] Vgl. Lau, Dirk: Vom Flakturm IV zum Grünen Bunker. Die Geschichte eines Hamburger Monuments 1942 bis 2024, Hamburg 2025, S. 13-14.

[9] Vgl. Lau, Dirk: Vom Flakturm IV zum Grünen Bunker. Die Geschichte eines Hamburger Monuments 1942 bis 2024, Hamburg 2025, S. 8.

[10] Vgl. Lau, Dirk: Vom Flakturm IV zum Grünen Bunker. Die Geschichte eines Hamburger Monuments 1942 bis 2024, Hamburg S. 32-35.

[11] Staatsarchiv Hamburg, 322-3 Architekt Gutschow, A 166.

[12] Vgl. Lau, Dirk: Vom Flakturm IV zum Grünen Bunker. Die Geschichte eines Hamburger Monuments 1942 bis 2024, Hamburg 2025, S. 110-114.

[13] Vgl. Lau, Dirk: Vom Flakturm IV zum Grünen Bunker. Die Geschichte eines Hamburger Monuments 1942 bis 2024, Hamburg 2025, S. 12.

[14] Vgl. Bodenschatz, Harald; u. a. (Hg.): Städtebau im Nationalsozialismus. Angriff, Triumph, Terror im europäischen Kontext 1933-1945, Berlin 2025, S. 81; Düwel, Jörn/Gutschow, Niels: Friedrich Tamms. Architektur und Städtebau 1933-1973. Gewissheiten und Gesetzmäßigkeiten, Berlin 2021, S. 13-14.

[15] Vgl. Angerer, Henning: Flakbunker. Betonierte Geschichte, Hamburg 2000, S. 79.

[16] Tamms, Friedrich: Das Große in der Baukunst, in: Die Baukunst, März 1944, S. 46.

[17] Vgl. Düwel, Jörn/Gutschow, Niels: Friedrich Tamms. Architektur und Städtebau 1933-1973. Gewissheiten und Gesetzmäßigkeiten, Berlin 2021, S. 307.

[18] Vgl. Düwel, Jörn/Gutschow, Niels: Friedrich Tamms. Architektur und Städtebau 1933-1973. Gewissheiten und Gesetzmäßigkeiten, Berlin 2021, S. 174.

[19] Vgl. Bodenschatz, Harald; u. a. (Hg.): Städtebau im Nationalsozialismus. Angriff, Triumph, Terror im europäischen Kontext 1933-1945, Berlin 2025, S. 81.

[20] Vgl. Brauneis, Wolfgang; Gross Raphael: Die Liste der „Gottbegnadeten". Künstler des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik, Berlin 2021, S. 14.

Gestaltung der Webseite: Laura Kerschner